ärztliche Verordnung logopädische Behandlung

Verordnung von logopädischen Behandlungen

Eine logopädische Behandlung wird verordnet von

Wichtig: Das Rezept darf bei Behandlungsbeginn nicht älter als 14 Tage sein!


Zuzahlung und Rezeptgebühr:

Erwachsene ab 18 Jahren zahlen pro Rezept eine Gebühr von 10 Euro und zusätzlich einen
Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes.
Bei Kindern unter 18 Jahren entfallen Rezeptgebühr und Zuzahlung.

Privatpatienten

schließen direkt mit mir einen Behandlungsvertrag mit einer Honorarvereinbarung ab. Die Rechnung ist zunächst vom Patienten zu begleichen. Es empfiehlt sich, einen Kostenvoranschlag zur Klärung der Erstattungshöhe bei Ihrer Versicherung einzureichen.


Folgeverordnung:

Eine Verordnung umfasst 6 -10 Therapieeinheiten zu je 30, 45 oder 60 Minuten mit 1 bis 2 Sitzungen pro Woche.

Sollte das Therapieziel nach 10 Sitzungen nicht erreicht worden sein, erhält der verordnende Arzt einen Therapiebericht mit der Empfehlung, die Behandlung fortzusetzen. Bis zu 6 aufeinanderfolgende Rezepte können ausgestellt werden.


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Kontakt:

Telefon: 06195 96 98 090
Mobil: 0160 44 65 779
Mail: praxis@logopaedie-conrad.de


Praxis-Adresse:

Logopädie Conrad
Langstraße 7
65779 Kelkheim